Ria Schröder

Wir lassen Studierende in Krisenzeiten nicht im Regen stehen

Die 28. BAföG-Novelle ist ein wichtiger Beitrag zur Krisenvorsorge und schafft eine rechtliche Grundlage bei Einbrüchen des studentischen Arbeitsmarkts. Mit dem Nothilfemechanismus kann das BAföG vorübergehend für Studierende geöffnet werden, die sonst ihren Lebensunterhalt über einen Nebenjob finanzieren. Gemeinsam mit der bereits beschlossenen 27. Reform des BAföG wird die Förderung so weiter modernisiert und an die Bedarfe unserer Zeit angepasst.

In der ersten Phase der Corona-Pandemie haben hunderttausende Studierende ihren Nebenjob verloren. Aus der mangelhaften Unterstützung in der Vergangenheit haben wir gelernt und schaffen mit dem Nothilfemechanismus endlich eine dauerhafte Regelung, um Studierende bei Krisen des studentischen Arbeitsmarkts schnell und zielgerichtet zu schützen.

Bereits zum Wintersemester werden dank der 27. BAföG-Reform mehr junge Menschen in dieser krisengeprägten Zeit unterstützt. Die Bedarfssätze sind im Schnitt um mehr als 8% gestiegen und bieten gemeinsam mit dem Heizkostenzuschuss eine deutliche Entlastung bei stark steigenden Lebenshaltungskosten. Mit der Erhöhung der Freibeträge, die in dieser Höhe in der Geschichte des BAföG einmalig ist, haben wir dafür gesorgt, dass die Anzahl der BAföG-Empfängerinnen und Empfänger seit 2012 das erste Mal wieder steigt.

Junge Menschen werden zudem durch Energiepauschale, Kindergelderhöhung und die Einmalzahlung des 3. Entlastungspakets unterstützt und wer neben dem Studium noch arbeitet, der hat ab Oktober jeden Monat 70 Euro mehr, weil die Minijob-Grenze von 450 auf 520 Euro steigt. Wir lassen junge Menschen nicht im Regen stehen.